Reputationsrisiko- und Nachhaltigkeitsmanagement

Schutz der Reputation - eine ganzheitliche Betrachtung

Der Stab Nachhaltigkeit verantwortet das zentrale Management von Reputationsrisiken, dessen Grundlagen in einem verbindlichen Rahmenwerk festgelegt sind. Da zwischen Reputationsrisiken und nachhaltigkeits-/umweltbezogenen Fragestellungen eine immer höhere Interkonnektivität entsteht, verzahnen sich diese Themenfelder auch prozessual immer stärker.

So bewertet der Stab Nachhaltigkeit z. B. Sachverhalte zu Reputationsrisiken und ökologischen bzw. sozialen Risiken grundsätzlich aus einer Hand und mit einer Stimme.

Die entsprechenden Standards und Leitlinien des BayernLB-Konzerns werden in drei Kategorien unterteilt:

  • übergreifende ESG-Standards, die für alle Geschäftstätigkeiten im BayernLB-Konzern gelten
  • externe Standards, die spezifisch bei den jeweils betroffenen Geschäftstätigkeiten zu beachten sind
  • interne Policies für besonders sensible Branchen und Themen, die über externe Standards wie z.B. die der Weltbank hinausgehen. Die Vorgaben der Policies beziehen sich sowohl auf zweckgebundene Einzelgeschäfte (Finanzierungen) als auch auf das Corporate Banking. Einzelne Töchter, etwa die DKB und die BayernInvest, haben bestimmte Inhalte für sich besonders hervorgehoben bzw. gesonderte Finanzierungsleitfäden verabschiedet.

Diese Vorgaben gewährleisten, dass die BayernLB wesentliche nicht finanzielle Aspekte angemessen in ihren Bankprodukten und Dienstleistungen berücksichtigt. Die Verantwortung für die Überprüfung der bestehenden und die Formulierung neuer Policies ist klar festgelegt. Alle Policies der BayernLB werden durch den Vorstand verabschiedet und sind konzernweit gültig. Für die Umsetzung der Leitlinien und Policies sind die jeweiligen Fachbereiche und Konzerntöchter zuständig.


Allgemeinverbindliche Restriktionen und Ausschlusskriterien

Bei jeder Geschäftstätigkeit des BayernLB-Konzerns sind gegebenenfalls vorhandene Reputationsrisiken angemessen zu berücksichtigen. Als generelle übergeordnete Rahmenwerke gelten die jeweiligen Verhaltenskodizes im Konzern mit ihren dargelegten Werten und Prinzipien als Mindeststandards.

Sofern nicht konzernintern restriktivere Leitplanken zu einzelnen Aspekten festgelegt sind, gelten die nachfolgenden allgemeinen Leitplanken als Mindestanforderungen:

  • Einhaltung geltenden Rechts auf internationaler, supranationaler und nationaler Ebene
    • Vereinte Nationen (z. B. UN-Resolutionen/-Embargen/-Sanktionen)
    • Europäische Union (z. B. EU-Verordnungen)
    • Bundesrepublik Deutschland (z. B. Gesetze, Vorgaben der Rechtsprechung und aufsichtsrechtliche Vorgaben)
    • Sonstige Länder, die vom jeweiligen Sachverhalt betroffen sind (z. B. US-Bundesgesetze wie Dodd-Frank-Act, Volcker Rule)
  • Beachtung der einschlägigen internationalen Umwelt-, Ethik und Sozialstandards, z. B. UN Global Compact, UN-Deklaration der Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank.


Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Analog zur Sichtweise der Bankaufsicht steuern wir ESG-Risiken nicht als eigene Risikoart, sondern sehen diese als Risikotreiber für die bereits bekannten Risikoarten (Kreditrisiko, Marktrisiko, Liquiditätsrisiko etc).

In den nächsten Jahren werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Identifikation und Steuerung von ESG-Risiken weiter ausbauen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird die BayernLB die hierzu erforderlichen Methoden, Verfahren, Unterstützungs-Tools und Prozesse stetig fortentwickeln, erforderliche Daten fundierter Qualität beschaffen und das ESG-Know How entlang der gesamten Wertschöpfungskette und entlang des Three-Lines-of-Defense-Modells weiter ausbauen.

Hierbei beziehen wir sowohl das Betriebsmodell (nach innen) als auch das Geschäftsmodell (nach außen) mit ein. So werden wir das operative Betriebsmodell auf etwaige ESG-Risiken hin untersuchen und bei Bedarf fortentwickeln.

Neugeschäfte (Neukunden / neue Transaktionen) gehen wir unter Beachtung der bereits etablierten Ausschlusskriterien und der verschiedenen Policies nach sorgfältiger Risiko-/Profitabilitäts-Abwägung ein.