Best Execution Policy
BayernLB

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung

Best Execution Policy (Stand: Januar 2023)

Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten Verfahren ausgeführt werden, das darauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt.

Die BayernLB ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente) nach folgenden Grundsätzen:

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Grundsätze beschreiben das generelle Vorgehen der BayernLB für Privatkunden und professionelle Kunden im Sinne des WpHG.

Beim Auftreten außergewöhnlicher Marktsituationen ober bei Markt-/Systemstörungen, wie etwa dem Ausfall einzelner oder mehrerer Handelsplätze, kann die BayernLB unter Wahrung des Kundeninteresses eine von diesen Grundsätzen abweichende Ausführung wählen.

2. Vorrang von Kundenweisungen

  1. Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Bei der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die BayernLB einer Weisung des Kunden Folge leisten.
  2. Führt die BayernLB einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Kundenweisung aus, gilt die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt. Die Grundsätze finden insoweit keine Anwendung.
  3. Im Fall einer Kundenweisung in Bezug auf nur einzelne Parameter eines Auftrages (Preis, Kosten, etc.) gelten die Auftragsgrundsätze im Hinblick auf die entsprechenden Parameter als eingehalten. Nicht von der Kundenweisung umfasste Auftragsparameter unterliegen weiterhin den Ausführungsgrundsätzen.
  4. Im Falle der Abgabe einer ausdrücklichen Weisung kann nicht gewährleistet werden, dass das bestmögliche Ergebnis einer Auftragsausführung erzielt wird.

3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen

Die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung gelten abhängig von den einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten für Privatkunden und professionelle Kunden. Mit Privatkunden tätigt die BayernLB Geschäfte ausschließlich im Festpreismodell, sofern keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt.

1. Festpreisgeschäfte

  1. Festpreisgeschäfte kommen durch Vertragsschluss direkt zwischen der BayernLB und dem Kunden d.h. außerhalb eines Handelsplatzes zustande.
  2. Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf im Rahmen eines Festpreisgeschäftes erfolgen, wird von der BayernLB sichergestellt, dass diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden. Ist die BayernLB Emittent von Finanzinstrumenten, so erfolgen Kauf- und Verkaufsaufträge des Kunden zu diesen Finanzinstrumenten grundsätzlich als Festpreisgeschäft. Eine anderweite Ausführung an einem Ausführungsplatz ist auf Wunsch des Kunden möglich, soweit diese Finanzinstrumente dort gehandelt werden.
  3. Handel außerhalb eines Handelsplatzes ist grundsätzlich in allen Kategorien von Finanzinstrumenten möglich. Eine derartige Orderausführung ist mit zusätzlichen Risiken verbunden. Insbesondere besteht ein Kontrahentenrisiko, welches den möglichen Ausfall der Gegenpartei in der Zwischenzeit zwischen Zahlungsausgang und Lieferungseingang (sog. Zahlungs-Lieferungs-Geschäft) einer Order beschreibt.

2. Kommissionsgeschäft

  1. Führt die BayernLB Aufträge ihres Kunden als Kommissionärin aus, schließt sie im eigenen Namen für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer an einem Handelsplatz ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab.
  2. Bei nachfolgenden Kategorien von Finanzinstrumenten berücksichtigt die BayernLB die Möglichkeit der Weiterleitung zur Erzielung der bestmöglichen Auftragsausführung:
    • Aktien
    • Exchange Traded Funds (ETF)
    • Exchange Traded Derivatives (ETD)
  3. Als ausführende Einrichtung kommen die unter Punkt 5 aufgelisteten Institute in Betracht. Diese Auflistung entspricht dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausführungsgrundsätze. Sofern sich Änderungen an der Auflistung ergeben, werden diese entsprechend auf der Website der BayernLB veröffentlicht. Die jeweils aktuell gültige Liste ist online abrufbar unter www.bayernlb.de oder auf Anfrage direkt bei der BayernLB erhältlich.
  4. Die ausführenden Einheiten werden nach den für die Auftragsausführung in Rechnung gestellten Kosten, Preis und Ausführungswahrscheinlichkeit bewertet. Die Auswahl der bestmöglichen Einrichtung für die Auftragsausführung erfolgt je Land und Kategorie des Finanzinstruments.
  5. In Fällen der Auftragsausführung von Aufträgen in ausländischer Emittenten greifen die Grundsätze der Auftragsausführung der jeweilig gewählten Weiterleitungseinrichtung.
  6. In Fällen der Auftragsausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten inländischer Emittenten gelten die Grundsätze der Auftragsausführung der BayernLB. Um zu gewährleisten, dass die Ausführung durch die gewählte Weiterleitungseinrichtung mit den Grundsätzen der Auftragsausführung der BayernLB im Einklang steht, erteilt die BayernLB eine entsprechende Weisung. Auch bei der Auftragsweiterleitung hat die Kundenweisung stets Vorrang.
  7. Für Wertpapiere wird der bestmögliche Ausführungsplatz unter Annahme des für das jeweilige Wertpapier gültigen Standardabwicklungsweges ermittelt. Weichen Lagerstelle und/oder Verwahrart des Depotbestandes von der Lagerstelle und/oder Verwahrart des Ausführungsplatzes ab, so ist die Erteilung einer entsprechenden Kundenweisung erforderlich.
  8. Auf Basis der gesetzlichen Grundlage ist die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eines Investmentvermögens nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Die Ausgabe oder Rücknahme erfolgt über die Verwahrstelle. Möchte der Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einem organisierten Markt oder an einem multilateralen Handelssystem tätigen, so erteilt er der BayernLB eine entsprechende Weisung.
  9. Für Aufträge in Genussscheinen und Genussrechten ist die Erteilung einer Kundenweisung erforderlich. Für Aufträge in Bezugs- und Nebenrechten ist eine Kundenweisung grundsätzlich erforderlich. Wird keine Weisung erteilt, so erfolgt der automatische Verkauf bestens im Interesse des Kunden am letzten Handelstag gem. Ziffer 15 der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte.

3. Besondere Hinweise zu speziellen Ausführungsarten

(1) Request-for-Quote-Handel für Exchange Traded Funds (ETF):

Auf Kundenweisung schließt die BayernLB Aufträge über Request-for-Quote Plattformen ab.

Derartige RFQ-Systeme ermöglichen eine simultane, verbindliche Preisstellung von bis zu acht Kontrahenten, bevor das Geschäft abgeschlossen wird. Die BayernLB wählt hierbei in einem ersten Schritt maximal acht Kontrahenten aus, mit denen sie in der Vergangenheit am häufigsten im Verhältnis zu den getätigten Anfragen Geschäfte abgeschlossen hat.

Kontrahentenwünsche des Kunden finden Berücksichtigung, sofern der Kontrahent den Know-Your-Customer-Prozess der BayernLB durchlaufen hat und technisch für die Anfrage freigeschalten ist.

Aus den bis zu acht Angeboten dieser Kontrahenten wählt die BayernLB das Angebot mit dem besten Preis aus.

(2) Request-for-Quote-Handel für Exchange Traded Derivatives (ETD):

Auf Kundenweisung schließt die BayernLB Eurex Aufträge über die Handelsplatz-Plattform EN-Light ab.

Dieses System ermöglicht eine simultane, verbindliche Preisstellung von bis zu acht Kontrahenten am Börsenplatz EUREX, bevor das Geschäft abgeschlossen wird. Die BayernLB wählt hierbei in einem ersten Schritt maximal acht Kontrahenten aus, mit denen sie in der Vergangenheit am häufigsten im Verhältnis zu den getätigten Anfragen Geschäfte abgeschlossen hat.

Kontrahentenwünsche des Kunden finden Berücksichtigung, sofern der Kontrahent an der EUREX Plattform EN-Light für die BayernLB auswählbar und technisch freigeschalten ist.

Aus den bis zu acht Angeboten dieser Kontrahenten wählt die BayernLB das Angebot mit dem besten Preis aus.

4. Berücksichtigung und Gewichtung der Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes

1. Erläuterung der Faktoren bei der Auswahl eines Ausführungsplatzes

Gemäß § 82 Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz hat die BayernLB bei der Aufstellung der Ausführungsgrundsätze alle relevanten Kriterien zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses zu berücksichtigen. Hierunter zählen insbesondere:

Preis
Der Preis eines Finanzinstrumentes hängt grundsätzlich von Angebot und Nachfrage sowie den im Regelwerk verankerten Preisfeststellungsmechanismen des Ausführungsplatzes ab. Der Vergleich der Preisqualität zwischen den Ausführungsplätzen basiert auf ausgeführten Handelsgeschäften.

Kosten
Der Faktor Kosten besteht grundsätzlich aus den beiden Bestandteilen Fremdkosten und eigenen Gebühren. In einem ersten Schritt sind nach §82 Abs. 3 WpHG lediglich Fremdkosten zu betrachten. Die entstehenden Fremdkosten ergeben sich aus den anfallenden Transaktionskosten (z.B. Courtage, Transaktionsentgelt) und den Abwicklungskosten (z.B. Clearinggebühr, Liefergebühr). Bei mehreren als gleichwertig erkannten Ausführungsplätzen sind eigene Gebühren und Provisionen in die Bewertung einzubeziehen.

Ausführungsgeschwindigkeit
Diese bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Vorliegen eines ausführbaren Auftrages am Ausführungsplatz und der Ausführungsbestätigung durch den Ausführungsplatz.

Ausführungswahrscheinlichkeit
Diese bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der ein ausführbarer Auftrag am Ausführungsplatz zur Ausführung kommt.

Abwicklungssicherheit
Unter dem Begriff der Abwicklungssicherheit subsumieren sich jene Faktoren, welche einen maimalen Anlegerschutz sicherstellen:

  • Öffentlich rechtliche Organisation der Börse und Überwachung durch die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde sowie die Handelsüberwachungsstelle und der Sanktionsausschuss als unabhängige Börsenorgane
  • Informationsdienstleistungen des jeweiligen Ausführungsplatzes
  • Mistrade-Regelungen des jeweiligen Ausführungsplatzes
  • Ausführungsgarantien und Anlegerschutzmechanismen im Regelwerk des Ausführungsplatzes
  • Operationelle Risiken der Belieferung

2. Gewichtung der Faktoren zur Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes

Die Gewichtung der Kriterien hat nach Art und Umfang des Auftrags sowie unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrags, des Finanzinstrumentes und des Ausführungsplatzes zu erfolgen.

Mit Privatkunden tätigt die BayernLB Geschäfte ausschließlich im Festpreismodell, sofern keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt.

Für professionelle Kunden priorisiert die BayernLB bei der Bestimmung des bestmöglichen Ausführungsplatzes die Faktoren Kosten, Preis und Ausführungswahrscheinlichkeit. Kann ein Kundenauftrag nach Berücksichtigung von Kosten, Preis und Ausführungswahrscheinlichkeit an mehreren Ausführungsplätzen gleichermaßen bestmöglich ausgeführt werden, so werden in einem zweiten Schritt die Faktoren Ausführungsgeschwindigkeit und Abwicklungssicherheit in die Bewertung mit einbezogen.

Sofern die BayernLB Aufträge weiterleitet, gilt dies entsprechend für die Auswahl der bestmöglichen Einrichtung zur Auftragsweiterleitung.

Bei der Bewertung der Einrichtungen zur Auftragsweiterleitung werden die dem Kunden in Rechnung gestellten Kosten je Kategorie von Finanzinstrument und Ausführungsland analysiert. Die Kosten basieren auf Individualvereinbarungen mit den jeweiligen Einrichtungen.

Bieten mehrere Ausführungsplätze bzw. Einrichtungen zur Auftragsweiterleitung gleichwertige Ausführungsbedingungen, wählt die BayernLB nach eigenem Ermessen.

5. Übersicht der relevanten Ausführungsplätze und Einrichtungen zur Auftragsausführung und –weiterleitung

Die BayernLB unterscheidet Ausführungsplätze und Einrichtungen zur Auftragsweiterleitung nach Kategorie von Finanzinstrumenten sowie In- und Ausland. Die nachfolgenden Listen fassen die aus Sicht der BayernLB grundsätzlich in Betracht kommenden Ausführungsplätze und Einrichtungen zusammen.

Finanzinstrument Region Ausführungsplätze Auftragsausführung Auftragsweiterleitung
Aktien Inland Xetra X
weitere Handelsplätze X
Inland und Ausland Regionalbörsenplatz X
Ausland Diverse Handelsplätze X
ETF Inland Xetra X
RFQ-Plattformen (Bloomberg RFQE) X
Ausland Diverse Handelsplätze X
RFQ-Plattformen (Bloomberg RFQE) X
ETD Inland EUREX X
RFQ-Plattformen (EUREX EN-Light) X
Ausland Diverse Handelsplätze X

1. Übersicht multilaterale Handelssysteme (MTF)

Die BayernLB berücksichtigt bei der Auftragsausführung für inländische Börsenplätze im Rahmen ihrer Ausführungsgrundsätze folgende multilaterale Handelssysteme.

Multilaterale Handelssysteme (MTF) Website
AQUIS EXCHANGE www.aquis.eu
CBOE DXE Orderbook www.markets.cboe.com
TURQUOISE EXCHANGE www.lseg.com

2. Übersicht deutscher Regionalbörsenplätze

Die BayernLB leitet Aufträge direkt an die Weiterleitungseinrichtung Joh. Berenberg, Gossler & Co KG zur Auftragsausführung weiter.

Regionalbörsenplatz Website
Börse Berlin-Bremen www.boerse-berlin.de
Börse Düsseldorf www.boerse-duesseldorf.de
Börse Frankfurt www.boerse-frankfurt.de
Börse Hamburg-Hannover www.boersenag.de
Börse München www.boerse-muenchen.de
Börse Stuttgart www.boerse-stuttgart.de

3. Übersicht Weiterleitungseinrichtungen

Die BayernLB bedient sich für die Auftragsausführung folgender Weiterleitungseinrichtungen:

Weiterleitungseinrichtungen Website Finanzinstrument
Joh. Berenberg, Gossler & CO KG Aktien www.berenberg.de an deutschen Regionalbörsenplätzen
Baader Bank www.baaderbank.de Aktien und ETFs
Jefferies GmbH www.jefferies.com Aktien und ETFs
Citigroup Global Markets Europe AG www.citigroup.com Aktien und ETFs
Credit Suisse Securities S.V., S.A. www.credit-suisse.com Aktien und ETFs
Morgan Stanley Europe SE www.morganstanley.com Aktien und ETFs
UBS Europe SE www.ubs.com Aktien, ETFs und ETDs

6. Überprüfung der Grundsätze

Die BayernLB überprüft die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Ausführungsplätzen und Einrichtungen, an die die BayernLB eine Weiterleitung von Aufträgen vornimmt, mindestens jährlich.

Zudem findet eine Überprüfung immer dann statt, wenn eine wesentliche Veränderung eintritt, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist. Die BayernLB überwacht die Wirksamkeit ihrer Ausführungsgrundsätze regelmäßig, um sie bei Bedarf zu aktualisieren.