Prospektnutzung
BayernLB

Zustimmungen zur Prospektnutzung

Ob und in welchem Umfang die BayernLB eine Einwilligung in die Verwendung ihrer Prospekte für Angebote von Finanzintermediären erteilt hat, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Prospekt.

Uns liegen für sämtliche von uns als Finanzintermediär angebotenen Wertpapiere anderer Emittenten die gesetzlich erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die betreffenden Prospekte verwenden wir gemäß den Bedingungen, an die die Zustimmungen gebunden sind und die für die Verwendung des Prospekts relevant sind.