Corporate Governance

Gute Corporate Governance hat bei der BayernLB einen hohen Stellenwert. Denn das Vertrauen in unsere Geschäftspolitik wird wesentlich durch eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle beeinflusst. Eine Corporate Governance, die auch auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet ist.
Als Landesbank sind wir eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Bayerische Landesbank-Gesetz sorgt dabei für eine klare Trennung von Leitungs- und Überwachungsstruktur.
Unsere Organe
Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung der BayernLB identifizieren sich mit den Corporate Governance-Grundsätzen der BayernLB bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Vorstand
Der Vorstand, dessen Aufgaben und Zuständigkeiten durch Gesetz und Satzung in Anlehnung an das deutsche Aktiengesetz geregelt sind, leitet die BayernLB in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstandes sind an die gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben sowie an die Grundregeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung und an das Unternehmensinteresse gebunden.
Der Vorstand besteht aus mehreren Personen und hat einen Vorsitzenden. Um der zunehmenden strategischen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit noch stärker Rechnung zu tragen, haben wir 2020 eine Stabseinheit für Nachhaltigkeit gegründet, die direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt ist.
Aufsichtsrat
Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand bei der Geschäftsführung regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er hat dabei insbesondere Vorschläge und Informationen, die vom Vorstand bereitgestellt wurden, konstruktiv zu hinterfragen und zu überprüfen. Der Aufsichtsrat ist in die Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die BayernLB und den BayernLB-Konzern einzubinden. Der Aufsichtsrat besteht aus elf Mitgliedern. Dazu gehören zehn Vertreter, der Anteilseigner und ein Vertreter der Personalvertretung.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist eine Zusammenkunft der Anteilseigner, die über Grundsatzfragen entscheidet. Die Generalversammlung, der bis zu 6sechs Mitglieder angehören können, setzt sich – entsprechend der gegenwärtigen (mittelbaren) Anteilseignerstruktur – aus Vertretern des Freistaates Bayern und des Sparkassenverbands Bayern zusammen, denen Stimmrechte entsprechend ihrem mittelbaren Anteil an der BayernLB in der Generalversammlung zustehen.
Managementsystem Nachhaltigkeit
Das Streben nach Nachhaltigkeit sehen wir als ein wesentliches Element einer guten Internal Governance und Corporate Governance an. Nachhaltigkeit steht daher im Einklang mit unserem Selbstverständnis und unseren Werten. In zentraler Rolle stehen der Stab Nachhaltigkeit bzw. die Position des Chief Sustainability Officers (CSO) mit direkter Berichtslinie an den CEO.
Der Stab Nachhaltigkeit entscheidet bei allen Maßnahmen, die eine wesentliche oder richtungsweisende Auswirkung auf das Thema Nachhaltigkeit haben, insbesondere mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des CO2-Fußabdrucks, mit. Der Steuerungsansatz der Nachhaltigkeit und die damit verbundene Governance erstreckt sich über alle Arten von Vorgängen und Geschäften und erfasst damit auch das Aktivgeschäft und alle durch die BayernLB bestimmten Anlagen und Investitionen.
Neben dem Stab Nachhaltigkeit beschäftigen sich alle Bereiche der Bank mit den für die jeweilige Aufgabe relevanten Aspekten der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit ist zudem Führungsaufgabe.
Unsere Grundsätze
Unsere Regelungen zur Unternehmensführung und -kontrolle basieren weitgehend auf dem Deutschen Corporate Governance-Kodex: soweit diese für uns als nichtbörsennotiertes, öffentlich-rechtliches Unternehmen mit nur zwei mittelbaren Anteilseignern sinnvoll übertragbar sind. In einzelnen Punkten gehen unsere Regelungen über die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance-Kodex hinaus.