06.08.2018

Moody’s: Rating-Aktion auf Basis angepasster Methodik (Issuer Rating: Aa3)

Seit dem 21.07.2018 ist es Banken mit Sitz in Deutschland auf Basis einer Neufassung des §46f KWG möglich, hinsichtlich der Haftungsrangfolge zwei Klassen von unbesicherten Schuldverschreibungen zu emittieren. Hintergrund ist das Ziel der Politik, mit den sogenannten nicht bevorrechtigten unbesicherten Schuldverschreibungen (=“Non Preferred Senior Unsecured“ bzw. bei Moody‘s „junior senior“) im Zuge einer EU-weiten Harmonisierung der Bail-In-Regelungen eine klar definierte Haftungsmasse zu schaffen.

Moody’s hat diese Differenzierung in den Ratings von unbesicherten Anleihen bei deutschen Banken nun berücksichtigt (ausführliche Erklärung siehe Anlage in der Download-Box). Im Vergleich zu dem bisherigen A1-Rating der BayernLB für unbesicherte Schuldverschreibungen sinkt die Kategorie der nicht bevorrechtigten, unbesicherten Anleihen um einen Notch auf A2 aufgrund des Wegfalls des Government Support in der Moody’s-Methodik. Dagegen wird die neue Kategorie der bevorrechtigten unbesicherten Anleihen (=“Preferred Senior Unsecured bzw. bei Moody’s „senior“) um einen Notch auf Aa3 hochgestuft. Hierbei spielt sowohl der weiterhin berücksichtige Government-Support eine Rolle, aber auch ein Uplift durch die vorteilhafte Struktur der Passivseite der BayernLB aus der LGF-Analyse von Moody’s.

Fazit: Die Rating-Aktion von Moody’s betrifft die gesamte deutsche Bankenlandschaft und ist eine Reaktion auf die politischen Vorgaben, dass Bankgläubiger und nicht mehr Steuerzahler für Risiken haften sollen. Die BayernLB hat mit einem Emittenten-Rating von Aa3, welches sich an dem Rating für bevorrechtige unbesicherte Schuldverschreibungen orientiert, eine exzellente Kreditwürdigkeit. Zugleich ist ein Rating von A2 für nicht bevorrechtigte unbesicherte Schuldverschreibungen im europäischen Benchmark-Vergleich weiterhin als sehr gut einzustufen.