Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.bayernlb.de/internet/de/blb/resp/index.jsp veröffentlichten Website der Bayerischen Landesbank.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.12.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Die verwendeten informationstragenden Videoinhalte enthalten keine synchrone und dynamisch zuschaltbare Audiodeskription. Zudem stehen keine Volltext-Alternativen zur Verfügung.
  2. Die verwendeten Grafiken, Objekte, Layoutgrafiken und Bedienelemente auf der Website sowie den verlinkten PDF-Dokumenten sind teilweise nicht mit Alternativtexten versehen.
  3. Die HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen auf der Website sowie den verlinkten PDF-Dokumenten sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
  4. Die Beschriftungen der Formularelemente sind teilweise nicht programmatisch ermittelbar.
  5. Die verwendeten Texte auf der Website sowie den verlinkten PDF-Dokumenten weisen nicht in allen Zuständen ausreichende Helligkeitskontraste auf.
  6. Auf der Website sowie den verlinkten PDF-Dokumenten werden teilweise Grafiken für die Darstellung von Schriften verwendet.
  7. Die verwendeten visuellen Informationen von informationstragenden Grafiken und grafischen Bedienelementen sowie deren Zustände auf der Website und den verlinkten PDF-Dokumenten stellen teilweise keinen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben dar.
  8. Die Website berücksichtigt teilweise keine benutzerdefinierten Browsereinstellungen, wie die Anpassung von Textabständen.
  9. Die Website ist nicht ausschließlich mit der Tastatur nutzbar und es kann zu Tastaturfallen kommen.
  10. Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte sind nicht anhaltbar.
  11. Fehlererkennung sowie Hilfe bei Fehlern in Formularfeldern stehen teilweise nicht zur Verfügung.

Eine Verbesserung der aktuellen Defizite zur Erreichung der Barrierefreiheit ist bis zum 30.06.2024 geplant. Diese Erklärung wurde am 16.12.2022 erstellt und zuletzt am 14.12.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter marketing@bayernlb.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de .

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de .